Archiv: Die unpfändbaren Beträge / Pfändungsfreigrenzen vom 1.7.2022 bis zum 30.6.2023
Die monatlichen Grundfreibeträge gem. § 850c ZPO vom 1.7.2022 bis 30.6.20231 betragen:
1.330,16 EUR für den Schuldner
500,62 EUR für den Ehepartner des Schuldners
278,90 EUR für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person
Die wöchentlichen Grundfreibeträge gem. § 850c ZPO vom 1.7.2022 bis 30.6.20231 betragen:
306,12 EUR für den Schuldner
115,21 EUR für den Ehepartner des Schuldners
64,19 EUR für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person
Die täglichen Grundfreibeträge gem. §...
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