Archiv: Das P-Konto-Monatsanfangsproblem und Nachzahlungen für zurückliegende Zeiträume beim P-Konto bis 30.11.2021


Die durch § 850k Abs.1 Satz 3 ZPO geschaffene Möglichkeit, im Falle eines nicht ausgeschöpften Freibetrags das betreffende Guthaben pfändungsfrei in den folgenden Monat zu übernehmen, soll den Schuldner in die Lage versetzen, in begrenztem Umfang Guthaben anzusparen, um auch solche Leistungen der Daseinsvorsorge bezahlen zu können, die nicht monatlich, sondern in größeren Zeitabständen zu vergüten sind. Die Auszahlungssperre des § 835 Abs. 4 ZPO bis zum Ablauf des Folgemonats bezweckt hingegen...


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