Archiv: Die Pfändung von Oder- und Und-Konten bis 30.11.2021

 

Hat der Schuldner ein Oder-Konto, hat der Gläubiger Glück und kann voll pfänden. Denn für Und- oder Oder-Konten ist ein Pfändungsschutzkonto (bis 30.11.2021) nicht vorgesehen. So befragte ich verschiedene Banken und man erklärte, dass man für Und- oder Oder-Konten eine Umwandlung in ein P-Konto nicht macht, da das Auseinanderhalten der auf dem Konto existierenden Gelder viel zu aufwendig sei.

 

Aber! Jeder einzelne Kontoinhaber hat das Recht, von der Bank ein nur für sich geltendes P-Konto zu...


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