Kosten und Gebühren Herausgabe und Räumung

Gebühren: Für einen Herausgabe- und Räumungsantrag ensteht (je) eine 0,3 ZV-Verfahrensgebühr gem. Nr. 3309 VV RVG. Sie entsteht für jeden Schuldner (bei zwei Schuldnern entsteht also eine 0,6 ZV-Verfahrensgebühr). Bei mehreren Gläubigern erhöht sich die Gebühr gem. Nr. 1008 VV RVG um eine 0,3 ZV-Gebühr pro Auftraggeber.

 

Gegenstandswert: Gegenstandswert für den Herausgabeanspruch bestimmt sich nach dem Interesse des Gläubigers, also entweder der Wert des jeweiligen Gegenstandes, der...


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