Auslagenerstattung für Anschaffung von Videokonferenztechnik, Gerichtskosten Videoverhandlung

Kosten für die Anschaffung von Videokonferenztechnik werden – ähnlich wie seinerzeit bei Anschaffung des Faxgerätes – nicht erstattet. Wie sollten diese aufgesplittet werden? Wie viele Verhandlungen führen Sie mit dieser Videokamera? Wie oft nutzen Sie das Mikrofon bzw. das Headset und für welche Videoverhandlungen? Sollten Sie hier Kosten ansetzen wollen, wäre dies mit einer kleinen Honorarvereinbarung gegenüber Ihrem Mandanten möglich.
 

Und auch im Gegensatz zu Nr. 9019 KV-GKG, die eine...


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