Tatsächliche Auslagen für Rechtsanwalt als Briefkastenfirma?

Kundenfrage: Wir sollen für einen unserer Mandanten die Post entgegennehmen und an ihn weiterleiten. Er möchte nicht mit seinem Namen in Erscheinung treten. Wir sollen faktisch als "Briefkastenfirma" für ihn fungieren. Können wir die dafür entstehenden Auslagen als tatsächlichen Auslagen nach Nr. 7001 VV RVG ihm gegenüber abrechnen?

 

Antwort: Werden Sie ausschließlich für ihn tätig, indem Sie lediglich seine Post entgegennehmen und an ihn weiterleiten, ohne einen Auftrag in einer Sache von ihm...


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