Post- und Telekommunikationsentgelte im Mahn- und streitigen Verfahren

Post- und Telekommunikationsentgelte gem. Nr. 7002 VV RVG bleiben sowohl für das außergerichtliche Aufforderungsschreiben als auch für das gerichtliche Mahnverfahren als auch für das gerichtliche Klageverfahren stehen. Es handelt sich gem. § 17 Nr. 2 RVG um verschiedene Angelegenheiten.

Auch wenn Gebühren z. T. oder voll anzurechnen sind, dürfen Sie jeweils die Post- und Telekomentgelte berechnen.

Bitte lesen Sie auch hier und hier.

Wenn ein geringer Gegenstandswert und eine Anrechnung einer...


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