Gebühren PKH-Bewilligungsverfahren, Kostenerstattung PKH-Prüfungsverfahren, Forderungssperre, Gerichtskosten

In dem so genannten „Bewilligungsverfahren" über die Bewilligung gem. § 118 ZPO oder Aufhebung von Prozesskostenhilfe gem. § 124 Nr. 1 ZPO erhält der Rechtsanwalt gemäß Nr. 3335 VV RVG eine 1,0 Verfahrensgebühr.

 

Neben der 1,0 Verfahrensgebühr für das Verfahren über die Prozesskostenhilfe kann gem. Vorbemerkung 3.3.6 VV RVG auch noch eine Terminsgebühr aus Teil 3 VV RVG entstehen.1 

 

Mit der Anmerkung in Vorbemerkung 3.3.6 VV RVG soll erreicht werden, dass Nr. 3335 VV RVG ebenso für die...


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