Wann müssen Gerichtskosten von der Staatskasse zurückerstattet werden?

Gerichtskosten müssen teilweise von der Staatskasse zurück erstattet werden. Wann dem so ist, zeigt folgende Unterscheidung:

Wichtige Unterscheidung:1

  • Wird gleichzeitig Klage eingereicht, der Gerichtskostenvorschuss (z. B. per Scheck) bezahlt und Prozesskostenhilfe beantragt, so ist der Vorschuss von der Staatskasse zurückzuzahlen, wenn rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung Prozesskostenhilfe bewilligt wird. Der Kläger war dann schon am Tag des Eingangs der Klage von sämtlichen...

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