Die Beschwerde gegen die Bewilligung der Prozesskostenhilfe

Die beteiligten Parteien haben gegen die Bewilligung der Prozesskostenhilfe ein Beschwerderecht. 

Frist! Die Bewilligung der PKH kann gem. § 127 Abs. 2, 3 ZPO nur mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, deren Frist gem. §§ 127 Abs. 2, 569 Abs. 1 ZPO einen Monat beträgt und mit Bekanntgabe des Beschlusses beginnt. Nach Ablauf von drei Monaten seit Verkündung der Entscheidung ist die Beschwerde unstatthaft. Dies aber nur dann, wenn der Wert der Hauptsache 600 EUR übersteigt (§ 127 Abs. 2...


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