Commercial Court bei den Land- und Oberlandesgerichten

Die Landesregierungen führen jeweils durch Rechtsverordnung einen oder mehrere Senate bei einem Oberlandesgericht oder einem Obersten Landesgericht als Commercial Court ein. Dieser soll im ersten Rechtszug zuständig sein für Streitwerte ab 500.000 EUR in folgenden Angelegenheiten:

 

  1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmern (§ 14 GBG) mit Ausnahme von solchen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheberrechts sowie über Ansprüche nach dem Gesetz gegen den unlauteren...

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