Die ordentliche Gerichtsbarkeit: Zivil-, Freiwillige, Familien- und Strafgerichtsbarkeit

Die ordentliche Gerichtsbarkeit unterteilt sich in die Zivilgerichtsbarkeit, in die Strafgerichtsbarkeit und durch die Einführung des FamFG zum 1.9.2009 auch in die Freiwillige Gerichtsbarkeit. Der FGG-RG-Entwurf nimmt zum grundsätzlichen Ausgangspunkt, dass die freiwillige Gerichtsbarkeit neben der streitigen Zivilgerichtsbarkeit und der Strafgerichtsbarkeit eigenständiger Bestandteil der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist und dass die Vorschriften des GVG künftig für die freiwillige...


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