Die EU-Gerichtsbarkeit

Die EU-Gerichtsbarkeit mit ihrem Sitz in Luxemburg umfasst drei Gerichtszweige die sicherstellen, dass das Recht der europäischen Union ordnungsgemäß ausgelegt und angewendet wird:
 

1.2.3.
der Europäische Gerichtshof bzw.Gerichtshof der Europäischen Unionbzw. EuGH das Gericht             die Fachgerichte     


Zu 1. Dem europäischen Gerichtshof gehört ein Richter je Mitgliedsstaat an. Er stellt in Zusammenarbeit mit den Gerichtsinstanzen der Mitgliedstaaten sicher, dass das Recht der Europäischen...


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