Die besondere Gerichtsbarkeit: Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial-, Finanz-, Patentgerichtsbarkeit

Unter die besonderen Gerichte zählen die Arbeitsgerichte, Verwaltungsgerichte, Finanzgerichte, Sozialgerichte und Patentgerichte.

  • Arbeitsgerichte sind zuständig für Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, soweit sie mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen und für Streitigkeiten zwischen Tarifparteien.
  • Die allgemeinen Verwaltungsgerichte sind zuständig für Streitigkeiten auf öffentlich-rechtlichem Gebiet und richten sich gegen Maßnahmen von Behörden.
  • Die Finanzgerichte...

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