Die Staatsgerichtsbarkeit - Bundesverfassungsgericht

Die Staatsgerichtsbarkeit besteht aus den Staats- und Verfassungsgerichtshöfen der Länder und dem Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe. Sie entscheiden in verfassungsrechtlichen Angelegenheiten, z. B. ob ein bestimmtes Gesetz mit dem Grundgesetz oder der Landesverfassung vereinbart ist, welche Kompetenzen die Organe des Bundes oder der Länder haben, ob ein Bürger durch staatliche Gewalt in seinen Grundrechten verletzt wurde, ob eine Wahl gültig ist usw.

 


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!