Das Abschlussschreiben und Gebühren dafür

Frage einer Kundin: Was ist überhaupt ein Abschlussschreiben? Wozu braucht man es, wenn doch der Gegner bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren verurteilt wurde?

 

Antwort: Nach Erwirkung einer einstweiligen Verfügung wird der Gegner i. d. R. nochmals aufgefordert, auf Widerspruch gegen den einstweiligen Verfügungsbeschluss und auf die Stellung eines Antrags nach § 926 ZPO (= innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist, Klage zu erheben) zu verzichten. Der Rechtsanwalt, der dieses...


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