Gebühren für die Schutzschrift

Für die Einreichung einer Schutzschrift entsteht eine 1,3 Verfahrensgebühr aus Teil 3 VV RVG zzgl. Auslagen aus Teil 7 VV RVG. Wurde der Rechtsanwalt bereits mit der Vertretung im einstweiligen Verfügungsverfahren beauftragt und wird er dahingehend auch tätig, erhält er nur einmal die Gebühren für die Verteidigung. Insofern wurde zum 1.1.2016 eine neue Nr. 1a in § 19 RVG integriert, die besagt, dass die Einreichung von Schutzschriften zum Rechtszug gehört. 

Wenn, wie Sie nachfolgend sehen, die...


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