Gebühren und mehrere Angelegenheiten zur Abrechnung von Abmahnungen

Für die Abmahnung erhält der Rechtsanwalt eine Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG.

 

Wird der Beklagte im Rahmen eines Klageverfahrens abgemahnt, erhält der klägerische Anwalt die 1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG. Ruft der Beklagte daraufhin in der Kanzlei des klägerischen Abmahnanwalts an und erörtert die Sache, wie er die Abmahnung, also das weitere Verfahren erledigen kann, erhält der klägerische Anwalt gem. Vorb. 3 Abs. 3 i. V. m. Nr. 3104 VV RVG die 1,2 Terminsgebühr.1

 

Wann kann...


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