beA - Besonderes elektronisches Anwaltspostfach

Das besondere elektronische Anwaltspostfach ist im Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten geregelt und im Bundesgesetzblatt 2013 Teil I Nr. 62 abgedruckt. Zum 1.1.2016 traten zwar die Vorschriften über das beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) in Kraft. Das beA wurde jedoch aufgrund diverser Anwaltsklagen verschoben. Die Pflicht zur verbindlichen Nutzung bestand eigentlich seit dem 1.1.2018; eigentlich deswegen, weil das beA seit dem 20.12.2017 aus...


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