Elektronisches Dokument / Elektronische Akte / elektronischer Rechtsverkehr seit 1.1.2022

Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Parteien sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können nach Maßgabe der folgenden Absätze als elektronische Dokumente bei Gericht eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. 

§ 130d ZPO Fassung 1.1.2022:
Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich...


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