Elektronische Akte in hybrider Form - Hybridakte

Als Hybridakte wird eine vollständige E-Akte bezeichnet, bei der aus rechtlichen oder praktischen Gründen bestimmte papierne Originale parallel in einer sogenannten Papierrestakte geführt werden müssen.1

Die Prozessakten können elektronisch geführt werden (§ 298a ZPO). Werden Prozessakten elektronisch geführt, sind in Papierform vorliegende Schriftstücke und sonstige Unterlagen nach dem Stand der Technik zur Ersetzung der Urschrift in ein elektronisches Dokument zu übertragen. Es ist...


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