Zahlungsmöglichkeit Gerichtskosten elektronisch - Elektronische Kostenmarke

Klebemarken waren gestern. Heute werden und wurden teilweise bereits die elektronischen Kostenmarken eingeführt.

Mit dem 1.1.2022 müssten die elektronischen Kostenmarken eigentlich für jedes Gericht gültig sein. Doch unter www.justiz.de/kostenmarke sind mit Stand 10.1.2023 diese nur gültig in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen und zum Januar 2024 auch Sachsen-Anhalt. In...


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