Mahnbescheid, Widerspruch, streitiges Verfahren, Widerspruch vor mdl. Verhandlung zurückgenommen, wie abrechnen?

Kundenfrage: Ich habe einen Mahnbescheid beantragt, der Antragsgegner legte Widerspruch dagegen ein. Ich leitete das streitige Verfahren beim Amtsgericht durch Einreichung der Anspruchsbegründung ein. Der Antragsgegner und Beklagte nahm vor der mündlichen Verhandlung seinen Widerspruch zurück. Die 1,0 MB-Verfahrensgebühr bekomme ich. Doch bekomme ich auch die 0,5 VB-Verfahrensgebühr nach Nr. 3308 VV RVG, wenn ich jetzt den Vollstreckungsbescheid beantrage? In der Anmerkung zu Nr. 3308 steht:...


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