Verfahren wird nach Widerspruch nicht weiterbetrieben, Gebühren für den Antragsgegner

Kundenfrage: Wir sind Antragsgegner im Mahnbescheidsverfahren. Der Antragsteller hat - nachdem wir Widerspruch eingelegt haben - das Verfahren nicht weiter betrieben. Was ist mit unseren Kosten des Widerspruchs. Unser Mandant will natürlich diese wieder haben, weil ja die Antragstellerseite den Anlass dazu gegeben hat, dass wir tätig wurden.

 

Antwort: Da noch kein streitiges Verfahren aufgerufen wurde, können Sie auch keine Kosten festsetzen lassen, weil das Streitgericht zuständig wäre. Um...


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