Verhalten des Beklagtenvertreters, wenn nur ein Teil der MB-Summe eingeklagt wurde

Frage: Was mache ich als Beklagtenvertreter, wenn der Kläger nur einen Teil der Mahnbescheidssumme eingeklagt hat? Wie verhalte ich mich jetzt bzw. in der mündlichen Verhandlung?

 

Antwort: Bezüglich der nicht eingeklagten Summe würde ich mir keine Gedanken machen. Ist doch gut, wenn der Kläger diese nicht weiterverfolgt. Immerhin steht die BGH-Entscheidung vom 28.2.20081 auf Ihrer Seite, so dass Sie, wenn er später noch den Rest geltend machen möchte, die 14-tägige Frist anbringen könnten. Aber...


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