Erstattungsfähigkeit der vereinbarten Vergütung von der Gegenseite

Muss die Vergütungsvereinbarung von der Gegenseite übernommen werden, wenn diese den Rechtsstreit verloren hat?

Nein! Denn die Vergütungsvereinbarung hat lediglich Bewandtnis im Innenverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant. Die unterliegende Partei trifft jedenfalls keine prozessuale Kostenerstattungspflicht nach § 91 ZPO gegenüber der obsiegenden Partei bezüglich einer von dieser gemäß § 3a RVG vereinbarten Vergütung, soweit diese die gesetzliche Vergütung übersteigt.1

  

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