Sittenwidrige Vergütungsvereinbarungen

» Werden in einer Honorarvereinbarung die gesetzlichen Gebühren um mehr als das Siebzehnfache überstiegen, ist der Schluss auf die verwerfliche Gesinnung desjenigen, der die überhöhte Vergütung fordert, gerechtfertigt. Diese geschlossene Stundensatzvereinbarung ist sittenwidrig.1 

» Eine Klausel in der Honorarvereinbarung, wie "Verzugszinsen ab Rechnungsstellung" ist unklar.4 

» In zivilrechtlichen Angelegenheiten ist ein vereinbartes Honorar höher als das 17fache der gesetzlichen Gebühren...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!