Honorarscheine

Der eine sagt dazu Honorarvereinbarung, der andere Vergütungsvereinbarung, das Gesetz manchmal Gebührenvereinbarung. Früher sollte nur das Wort „Vergütungsvereinbarung" benutzt werden können, doch kann die Vereinbarung gem. § 3a RVG auch in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, z. B. auch „Vereinbarung über das Honorar in Sachen X ./. Y".


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