Die Erstattungsfähigkeit der Geschäftsgebühr im arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren

Der Beteiligte eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens kann vom Arbeitgeber die Erstattung seiner außergerichtlichen Verfahrenskosten regelmäßig nur verlangen, wenn Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes dies vorsehen. Die Verfahrenskosten sind kein nach § 280 Abs 1 BGB erstattungsfähiger Schaden, so das Bundesarbeitsgericht in 2007.1

 

Aus der Begründung: Das Fehlen prozessualer Regelungen über eine Kostenerstattung ist Folge der Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen...


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