Mehrvergleich Arbeitsgerichtsverfahren und Prozesskostenhilfe, nachträgliche Anträge

Das Problem mit dem vorher zu stellenden Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Mehrvergleich, dessen noch zu vergleichende Gegenstände vorher i. d. R. aber noch ger nicht vollständig feststehen, wird hier beleuchtet.

Ist für die Klage Prozesskostenhilfe bewilligt worden und kommt es danach in der mündlichen Verhandlung zum Abschluss eines Mehrvergleichs, ist der ausdrückliche Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechtzeitig vor Beendigung der Instanz gestellt, wenn er...


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