Kostenerstattung - Arbeitsgerichtsverfahren

Jede Partei trägt in der ersten Instanz im Arbeitsgerichtsverfahren ihre Kosten selbst. Achten Sie diesbezüglich bitte auf die Belehrung des Mandanten zuvor bzw. geben Sie dem Mandanten einen Hinweis. Die Kosten eines arbeitsrechtlichen Verfahrens hat der Mandant auch dann selbst zu tragen, wenn die Gegenseite absichtlich ein Versäumnisurteil provoziert hat.

 

Hinweis! Ich werde häufig gefragt, weshalb das Arbeitsgericht den entsprechenden Kostenfestsetzungsantrag zurückwies, obwohl in der...


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