Abrechnungszeitraum für Betreuervergütung bei Wechsel des Betreuers oder Beendigung der Betreuung bis 31.12.2022 / ab 1.1.2023

Nach einem Betreuerwechsel beginnt der Abrechnungszeitraum für die Betreuervergütung des § 9 S. 1 VBVG (bis 31.12.2022 bzw. § 15 Abs. 1 S. 1 VBVG ab 1.1.2023) mit der Wirksamkeit der Bestellung des neuen Betreuers.1

Dem Wortlaut des § 9 S. 1 VBVG (bis 31.12.2023 bzw. § 15 Abs. 1 Satz 1 VBVG ab 1.1.2023) lässt sich nicht entnehmen, dass der Abrechnungszeitraum stets mit der erstmaligen Bestellung eines Betreuers zu laufen beginnt. Die Vorschrift regelt nur, dass ein Betreuer für die Abrechnung...


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