Inflationsausgleich für Berufsbetreuer ab 1.1.2024 mit geltend machen

Rechtliche Betreuer haben ab dem 1.1.2024 einen Anspruch auf eine Sonderzahlung, um ihre inflationsbedingte finanzielle Mehrbelastung abzufedern. Das sieht das Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer (= BetrinASG) und zur Änderung weiterer Gesetze vor, das zum 1. Januar 2024 in Kraft trat. Von der Sonderzahlung können Betreuungsvereine, selbständige berufliche Betreuerinnen und Betreuer und auch...


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