Anwaltliche Vertretung in betreuungsrechtlichen Angelegenheiten

Nur dann, wenn der für den Betreuten klagt oder verklagt wird (bzw. vorgerichtlich tätig wird), kann er als Rechtsanwalt nach RVG abrechnen. Bei einer Vertretung des Mandanten in einer betreuungsrechtlichen Angelegenheit fallen dem berufsmäßig ausübenden Rechtsanwalt die ganz normalen Anwaltsgebühren nach dem RVG an. Da der Wert oftmals schwierig zu bestimmen oder sehr gering ist, empfiehlt es sich, eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen.

Beispiele: Die Geltendmachung eines...


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