Übergangsregelungen, Übergangsvorschriften Vormundschaft und Betreuung bis 31.12.2022 und ab dem 1.1.2023

Übergangsregelung: Auf Vergütungsansprüche von Betreuern, Vormündern, Pflegern und Verfahrenspflegern für Leistungen, die vor dem 27.7.2019 erbracht wurden, ist dieses Gesetz in seiner bis dahin geltenden Fassung anzuwenden.1

 

Auf Vergütungsansprüche von Betreuern, Vormündern, Pflegern und Verfahrenspflegern für Leistungen die vor dem 1. Januar 2023 erbracht wurden, ist das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz vom 21. April 2005 (BGBl. I S. 1073, 1076), das zuletzt durch Artikel 1 des...


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