Fristentabelle - Anfechtungsfristen

1. Familienrecht

 

Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes durch den Mann

 

 

2 Jahre

 

 

Kenntnis von dem Umständen, die für die Nichtehelichkeit des Kindes sprechen, frühestens mit Geburt d. Kindes; Anfechtung kann nur höchstpersönlich erfolgen

 

 

1600, 1600b BGB

 

      

 

Ehelichkeitsanfechtung durch das Kind

 

 

2 Jahre

 

 

Zeitpunkt, in dem das Kind von den Umständen, die für seine Nichtehelichkeit sprechen, und von den Voraussetzungen für die Anfechtung erfährt; Anfechtung muss durch gesetzlichen Vertreter...


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