Fristentabelle - Anfechtungsfristen
1. Familienrecht
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Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes durch den Mann
| 2 Jahre
| Kenntnis von dem Umständen, die für die Nichtehelichkeit des Kindes sprechen, frühestens mit Geburt d. Kindes; Anfechtung kann nur höchstpersönlich erfolgen
| 1600, 1600b BGB
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Ehelichkeitsanfechtung durch das Kind
| 2 Jahre
| Zeitpunkt, in dem das Kind von den Umständen, die für seine Nichtehelichkeit sprechen, und von den Voraussetzungen für die Anfechtung erfährt; Anfechtung muss durch gesetzlichen Vertreter... |
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