Fristentabelle - Aufbewahrungsfristen / Ablagefristen

2-Jahres-Aufbewahrungsfrist für:

  • die über 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit des Mitarbeiters (§ 16 ArbZG)
     
 

 

6-Jahres-Aufbewahrungsfrist für:

  • Handakten1 des Anwalts (§ 50 BRAO)

 

Hinweis! Es empfiehlt sich, Handakten länger aufzubewahren, wegen Regressansprüchen des Mandanten:

  • 10 Jahre bei Schadenersatzansprüchen (§§ 195,  199 BGB),
  • 30 Jahre bei Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis (§§ 195, 199 BGB).

 

 

 

 

 

 


 

 

6-Jahres-Aufbewahrungsfrist § 147 AO für:

  • empfangene und...

Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!