Fristentabelle - Rechtsbehelfsfristen 1

1. Arbeits- und Sozialrecht

 

1.1. Arbeitsrecht

 
Anzeige zur Verteidigungsbereitschaft   keine Frist   47 II ArbGG
         
Antrag auf Termin zur mdl. Verhandung   6 Monate nach Güteverhandlung 54 V ArbGG
         

Schiedsspruch gem. § 108 ArbGG

 

 

Aufhebungsklage

 

 

Notfrist

2 Wochen

 

 

 

 

 

 

 

unstatthaft nach 10 Jahren

 

Zustellung bzw. mit Rechtskraft des Urteils o.  mit dem Tag der Kenntnis der Partei, dass die Einleitung/

Durchführung d. Verfahrens nicht erfolgen kann

 

seit Zustellung des Schiedsspruchs

 

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