Fristentabelle - Kündigungsfristen
Was verjährt wann?
1. Arbeits- und Sozialrecht 1.1. Allgemeine Kündigungsfristen | ||||||
Kündigungsfrist während der Probezeit (bis 6 Monate) | 2 Wochen
| 622 III BGB | ||||
Grundkündigungsfrist
| 4 Wochen
| zum 15. oder Letzten des Monats | 622 I BGB | |||
Verlängerte Kündigungsfristen (Arbeitgeberkündigung)
| ||||||
- bei Beschäftigungszeit v. 2 Jahren
| 1 Monat
| zum Monatsende/ bei Vollendung des 25. Lebensjahres | 622 II 1 Nr. 1 BGB
| |||
- bei Beschäftigungszeit v. 5 Jahren
| 2 Monate
| zum Monatsende/... |
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