Verjährung bei Ratenzahlung- / Teilzahlungsvereinbarung

Kundenfrage vom 10.1.2020: Es existiert ein Ratenzahlungsvertrag vom 2.5.2016. Die letzte Rate war am 5.8.2017 fällig. Diese eine Rate wurde nicht gezahlt. Ist die Forderung nunmehr verjährt, weil der Vertrag 2016 geschlossen wurde?
 

Antwort: Die Verjährung beginnt gem. § 212 BGB u. a. erneut, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt. Also mit jeder Zahlung einer Rate beginnt die Verjährung...


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