Verjährung und / oder Verwirkung

Selbstverständlich sollten Sie die Verjährungsregeln kennen und können. Doch ist auch das Rechtsinstitut der Verwirkung zu beachten. Haben Sie sich vielleicht auch schon einmal gewundert, dass Ihr Titel noch lange nicht verjährt wäre, dennoch bekam die Gegenseite Recht und Sie durften aus dem Titel nicht mehr vollstrecken? Das hat mit dem Rechtsinstitut der Verwirkung zu tun. Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt. Wenn Sie unter www.bundesgerichtshof.de...


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