Der ausländische Staat hält sich nicht an die Verträge

Wenn sich einzelne Staaten sich nicht an die Abkommen oder Übereinkommen halten wollen, gibt es leider keine Möglichkeit, wie bei uns die Erinnerung oder Beschwerde, sie zur Einhaltung der vertraglichen Regelungen zu zwingen. In diesen Fällen werden sie nur gebeten, sich daran zu halten, z. B. von der Haager Konferenz, dem Euroäischen Parlament oder dem Rat der Europäischen Union. Wenn es um die Vollstreckung in der EU geht, wachen die Kommission und der Europäische Gerichtshof hierüber. Bei...


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