Haftbefehle privatrechtlicher Natur im Ausland vollstrecken

Vollstreckungshilfeersuchen bezüglich Haftbefehlen (Zwangshaft, Beugehaft) werden auf dem justizministeriellen Weg zwischen dem Bundesministerium der Justiz oder den Justizministern der Länder (Länderjustizverwaltungen) der Bundesrepublik Deutschland einerseits und dem Justizministerium des EU-Landes andererseits übermittelt. Grundsätzlich sind als Vorschriften das Europäische Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957, das zweite Zusatzübereinkommen hierzu vom 17. März 1978 sowie Art. 59...


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