Kurzinfos zu ausgewählten Staaten

Speziell Schweiz: Früher war die Vollstreckung deutscher Titel in der Schweiz faktisch unmöglich, es sei denn, der Schuldner war so dumm und nutzte die schweizerische Verfassung nicht. So brauchte ein Schweizer Beklagter oder Schuldner sich auf ein Klage- oder Anerkennungsverfahren nicht einzulassen. Trotz dass das LugÜ 1988 geschlossen wurde, konnte er laut Schweizer Verfassung den Schweizer Vorbehalt vor seiner Einlassung anbringen und nach Einlassung im Endstadium des Verfahrens diesen...


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