Sind Kosten nach JVEG mit Umsatzsteuer zu berechnen?

Nein, die Kosten nach dem JVEG sind nicht zzgl. Umsatzsteuer zu berechnen. Dies ergibt sich daraus, dass im JVEG nirgendwo geregelt ist, dass diese Auslagen mit Umsatzsteuer zu veranschlagen sind. Im RVG haben wir diesbezüglich die Nr. 7008 VV. Im GKG oder anderen Gerichtskostengesetzen fehlt eine entsprechende Regelung. Da es ausschließlich Parteireisekosten sind, brauchen wir auch nicht darüber nachzudenken, ob es sich um durchlaufende Posten mit oder ohne Umsatzsteuer handelt, siehe Suchwort...


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