Gebühren für den Mahnbescheid

Der Rechtsanwalt verdient gem. Nr. 3305 VV RVG eine 1,0 Verfahrensgebühr für die Tätigkeit im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheides. Ich nenne sie gerne MB-Verfahrensgebühr (Mahnbescheids-Verfahrensgebühr), um eine Unterscheidung zwischen den vielen Verfahrensgebühren des Vergütungsverzeichnisses zum RVG zu machen. Die Höhe der MB-Verfahrensgebühr richtet sich nach dem im Antrag geforderten Hauptanspruch (Gegenstandswert). Im Barcode- bzw. Online-Mahnverfahren, aber auch im...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!