Die Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer / Vorsteuerabzugsberechtigung

Seit 1.1.2007 beträgt der Umsatzsteuersatz für Dienstleistungen (Geschäftsbesorgungen) des Rechtsanwaltes 19 %. Jeder steuerpflichtige Umsatz wird seit 1.1.2007 mit 19 % Umsatzsteuer versteuert, es sei denn die Steuer ermäßigt sich auf den ermäßigten Steuersatz.

 

Gegenüber der eigenen Partei muss der Rechtsanwalt die Umsatzsteuer immer ansetzen, egal ob sie zum Vorsteuerabzug berechtigt ist oder nicht. Kostenschuldner ist immer der Mandant, weil man nie weiß, ob jemals etwas von der Gegenseite...


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