Umsatzsteuer und Reisekosten fürs Tanken, Übernachten, Taxi- oder Bahnfahren

Sofern Tankquittungen, Übernachtungsquittungen, Taxikosten oder Bahnreisekosten und dergleichen i. S. v. Nr. 7006 VV RVG vorhanden sind, ist bei einem umsatzsteuerpflichtigen Anwalt der jeweilige USt.-Betrag herauszurechnen, bevor die Nettobeträge in die anwaltliche Abrechnung eingestellt werden. Denn die Vorsteuerbeträge aus den Quittungen hat der Anwalt ja bereits gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht. Anschließend ist dann auf die gesamte anwaltliche Vergütungsrechnung (einschließlich der...


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