Umsatzsteuer für bedürftigen Mandanten bei PKH

Der Mandant ist bedürftig und erhält Prozesskostenhilfe bewilligt. Bekommt sein Rechtsanwalt im Rahmen der Geltendmachung der PKH-Kostenerstattung von der Staatskasse die Umsatzsteuer erstattet?

 

Ja, bekommt er. Der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt hat gegen die Staatskasse auch dann einen Anspruch auf Festsetzung der Umsatzsteuer, wenn die von ihm vertretene Partei zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.1
 

Zur Unterscheidung:

  • Im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 103 ff ZPO...

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