Umsatzsteuererstattungsschreiben allgemein an den Mandanten

Ein Umsatzsteuererstattungsschreiben allgemein an den Mandanten könnte wie folgt aussehen:

 

 

                                                                                                   Re-Nr.

Sehr geehrter Mandant,

 

mit Beschluss vom 6. März 1990 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die erstattungspflichtige Partei die Umsatzsteuer nicht zu erstatten hat, wenn die erstattungsberechtigte Partei sie als Vorsteuer abziehen kann (BStBl. 1990, Abs. 3, Satz 584 ff.). Ich darf Sie daher...


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